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Italoffice Büroeinrichtungsgesellschaft m.b.H.

AGB

  1. Diese Lieferbedingungen gelten für alle Leistungen von ITALOFFICE einschließlich der Planung und Montage und zwar für diesen und allen Folgeaufträgen. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bestimmungen, sowie auch zu den übrigen Vertragsbestimmungen, insbesondere auch Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn sie von ITALOFFICE schriftlich bestätigt werden.
  2. Angaben in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Preislisten, etc. sind nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von ITALOFFICE in die schriftliche Auftragsbestätigung aufgenommen werden.
  3. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Lager ITALOFFICE. Erfolgt keine gesonderte Vereinbarung, so sind die Fakturen binnen 5 Tagen mit 2% Skonto oder binnen 10 Tagen netto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzugwerden 12% Verzugszinsen verrechnet. ITALOFFICE ist auch berechtigt die Annahme eines Auftrages von der Leistung einer Akontozahlung abhängig zu machen oder die Ware nur gegen Bezahlung auszuliefern.
  4. Alle gelieferten Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt von ITALOFFICE. Der Besteller ist nur berechtigt die Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, wenn er gleichzeitig seine Kaufpreisforderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages an ITALOFFICE abtritt.
  5. ITALOFFICE bleibt es vorbehalten Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen. Der Besteller kann gegen die Faktura der Teillieferung nicht die Einrede des noch nicht vollständigen erfüllten Vertrages erheben.
  6. Aufrechnungen mit etwaigen Gegenansprüchen und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind dem Besteller nicht gestattet.
  7. Soweit ITALOFFICE den Liefertermin nicht einzuhalten in der Lage ist, hat ITALOFFICE dies den Besteller unverzüglich mitzuteilen. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Besteller nach Ablauf einer mit eingeschriebenem Brief zu setzenden Nachfrist von mindestens 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen.
  8. Gelieferte Ware ist vom Kunden unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Offene Mängel sind bereit auf dem Lieferschein bei sonstigem Ausschluss zu vermerken. Ansonsten sind Mängelrügen nur beachtlich, wenn sie durch eingeschriebenen Brief spätestens binnen 7 Tagen ab Lieferung bzw. bei späterem Auftreten des Mangels binnen 7 Tagen ab Kenntnis des Mangels Geltend gemacht werden. Alle Ansprüche aus Gewährleistung, oder erteilten Garantien sind von ITALOFFICE nach deren Wahl durch  Nachbesserung oder Austausch des mangelhaften Teiles zu erbringen. Handelt es sich um einen Materialfehler, ersetzt  ITALOFFICE den Teil. Ein- oder Ausbaukosten sind von ITALOFFICE nicht zu tragen. Weitere Ansprüche gegen ITALOFFICE aus Gewährleistung oder Garantie bestehen nicht.
  9. Für sonstige Schadenersatzansprüche, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet ITALOFFICE nicht. Alle Umstände, auf die sich eine Haftung von ITALOFFICE gründen könnte, sind vom Besteller zu beweisen.
  10. Für alle Ansprüche von ITALOFFICE, sowie allfällige Ansprüche gegen ITALOFFICE ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag, sowie Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckklagen ist ausschließlich der Sitz von ITALOFFICE.7.Gemäß § 22 Datenschutzgesetz informieren wir Sie, dass wir von Ihnen folgende Daten für Zwecke unseres Rechnungswesens automationsunterstützt verarbeiten: Name  (Firmenbezeichnung), Adresse, eventuelle Telefonnummern, Bestell-, Auftrags- und Rechnungsdaten. Liefer- und Zahlungskonditionen und Umsatz. Diese Daten werden von uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Unsere Mitarbeiter sind gemäß § 20 Datenschutzgesetz zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.